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2. März 2021

Widerstand gegen die Staatsgewalt


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 22. Februar, gegen 16:45 Uhr, nahmen zwei Polizeibeamte im Zuge des Streifendienstes einen amtsbekannten 41-jährigen Österreicher wahr, gegen den ein aufrechter Vorführungsbefehl zum Strafantritt aufgrund eines Verwaltungsstrafverfahrens bestand. Die Person wurde angehalten, einer Kontrolle unterzogen und über das Vorliegen des Vorführungsbefehls im Falle der Uneinbringlichkeit der Strafe informiert. Die augenscheinlich alkoholisierte Person verhielt sich in weiterer Folge äußerst renitent und aggressiv gegenüber den einschreitenden Beamten und weigerte sich den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten.
Er kündigte bereits im Vorfeld Widerstandshandlungen an, sofern die Beamten in mitnehmen wollen würden. Als die Festnahme nach dem VStG ausgesprochen und vollzogen wurde, setzte der Beschuldigte seine Ankündigungen in die Tat um leiste aktiv Wiederstand gegen die Festnahme, weshalb er nach den Bestimmungen der StPO festgenommen wurde.
Bei dem Vollzug der Festnahme wurde ein einschreitender Beamter am rechten Ellenbogen dem Grade nach leicht verletzt.

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