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17. Januar 2021

Lärmmessungen


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 15. September 2020 führten Polizisten der Landesverkehrsabteilung Salzburg Lärmmessungen bei Motorrädern und Mopeds durch. Auf der B1 in Eugendorf wurden zwei Motorräder kontrolliert. Die Motorräder erreichten bei einer Lärmmessung welche bei Halbgas durchgeführt werden muss 104 bzw 106 dB(A). Im oberen Drehzahlbereich waren die Motorräder noch wesentlich lauter. Da kamen beide auf über 120 dB(A). Die Motorräder waren mit einem genehmigten Klappenauspuff ausgestattet. Bei dieser Auspufftype hätten die Auspuffklappen, bei der für die Lärmmessung relevanten Drehzahl, automatisch schließen müssen. Bei beiden Motorrädern blieben diese Auspuffklappen jedoch offen. Beim ersten Motorrad des 50-jährigen Flachgauers war verbotenerweise ein, unter der Sitzbank versteckter Schalter verbaut, mit dem der Lenker das Schließen der Auspuffklappen verhindern konnte. Beim zweiten Motorrad des 40-jährigen Flachgauers funktionierte die Steuerung nicht, wodurch die Auspuffklappen ebenfalls immer offen blieben.
Danach wurde im Wiestal bei Adnet ein 49-jähriger Pongauer kontrolliert. Sein Motorrad war mit dem Originalauspuff ausgestattet. Beide Auspuffschalldämpfer waren aber hinten mit je 3 großen Langlöchern aufgebohrt. Eine Lärmmessung bei Halbgas ergab 103 dB(A) anstatt der erlaubten 91 dB(A).
Am Abend kam den Beamten noch in Kuchl ein Moped mit enormer Lärmentwicklung entgegen. Eine Lärmmessung, die bei Mopeds nur knapp über dem Standgas durchgeführt werden muss, ergab 94 dB(A) anstatt der erlaubten 78 dB(A). Bei etwas mehr Gas erreichte das Moped jedoch 111 dB(A). Am Moped war ein wirkungsloser Rennauspuff montiert. Am Rollenprüfstand erreichte das Moped eine Bauartgeschwindigkeit von 73 km/h, anstatt der erlaubten 45 km/h. Außerdem fehlte der Starthebel, wodurch das Moped immer nur durch Anlaufen in Betrieb genommen werden konnte. Der Lenker, ein 44- jähriger Deutscher musste die Kennzeichentafel an Ort und Stelle abmontieren. Der Fahrzeugschein wurde ihm ebenfalls abgenommen.
Alle Lenker werden bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Copyright BM.I/Polizei

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