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14. Januar 2021

Tödlicher Unfall auf der A 10 Tauernautobahn


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 29. März 2020, 20.20 Uhr zeigte ein 50-jähriger Kärntner einen Auffahrunfall im Tauerntunnel der A 10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Villach an. Der Kärntner gab an, dass ihm ein Pkw-Lenker hinten aufgefahren sei und dieser in weiterer Folge weitergefahren sei. Eine Fahndung nach dem flüchtigen Pkw-Lenker verlief negativ. Der Kärntner wurde nicht verletzt.
Gegen 20.44 Uhr des 29. März 2020 fuhr der flüchtige Pkw-Lenker in der Einhausung Zederhaus auf der Richtungsfahrbahn Villach als Geisterfahrer in Richtung Salzburg. Eine Fahndung nach dem Pkw-Lenker verlief negativ.
In weiterer Folge zeigte ein 56-jähriger slowenischer Lkw-Lenker einen vermeintlichen Wildunfall auf der A 10 Tauernautobahn zwischen dem Tauerntunnel und Flachau an. Ein durchgeführter Alkotest beim 56-Jährigen verlief negativ.
Am 30. März 2020, gegen 4.50 Uhr wurde der Polizei gemeldet, dass sich ein verunfallter Pkw im Bereich einer Autobahnraststätten-Zufahrt nach dem Tauerntunnel in Fahrtrichtung Salzburg in einer Böschung befindet. Bei dem Verunfallten Pkw handelte es sich um den zuvor fahrerflüchtigen Pkw bzw Pkw des Geisterfahrers. Der Pkw ist aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen. Beim Eintreffen der Polizei konnte kein Lenker angetroffen werden. Die Polizei hielt Nachschau im weiteren Umkreis der Unfallstelle und konnte eine leblose Person in einem Graben hinter der Leitschiene der A 10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Salzburg auffinden. Ein herbeigeholter Arzt konnte nur noch den Tod feststellen. Bei der aufgefundenen Person, ein 28-jähriger Oberösterreicher, handelt es sich um den zuvor angeführten flüchtigen Pkw-Lenker und Geisterfahrer. Erhebungen der Polizei ergaben, dass sich der Oberösterreicher am späten Abend des 29. März 2020 außerhalb seines verunfallten Fahrzeuges befunden haben dürfte und es in weiterer Folge zu einer Kollision zwischen dem Lkw und dem Oberösterreicher gekommen sein dürfte. Der Oberösterreicher verstarb daraufhin an Ort und Stelle. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Beiziehung eines Sachverständigen sowie eine gerichtliche Obduktion der Leiche an. Copyright BM.I/Polizei

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