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18. Dezember 2020

Schutzzonen im Stadtgebiet Wiener Neustadt


Stadtpolizeikommando Wr. Neustadt
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2017 wurde durch die LPD NÖ – Polizeikommissariat Wr. Neustadt, vorwiegend auf Grund der dortigen Drogenproblematik im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes zwei Schutzzonen im Stadtgebiet Wr. Neustadt (Bahnhof und Stadtpark) verordnet.

Durch die proaktive polizeiliche Handlungsweise ist es nach dem Inkrafttreten der Schutzzonen zu einer deutlichen Steigerung der (messbaren) Kriminalität im Suchtmittelbereich gekommen.
Im ersten Beobachtungszeitraum von Anfang Jänner bis Ende Juli 2017 sind dadurch die angefallenen Suchtmittelstraftaten im Jahr 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres von 63 auf 180 gestiegen. Im selben Zeitraum wurden mit etwa 1.200 Personen Identitätsfeststellungen nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes durchgeführt.

Begleitende organisatorische Maßnahmen der Stadt Wiener Neustadt – wie etwa die Optimierung der Beleuchtungssituation an den Hot-Spots oder auch des regelmäßige Rückschnitts des Strauch- und Baumbewuchses in den städtischen Parkanlagen, haben zu einer deutlich verbesserten Überwachungseffizienz geführt.

Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von der ÖBB über die Polizeipräsenz in den und um die Schutzzonen im Rahmen des Projektverlaufes "Gemeinsam Sicher in Wiener Neustadt" sind durchwegs positiv.

" Schutzzone ESPERANTOPARK Wiener Neustadt"

Auf Grund der aktuellen Problemsituation wird für den Bereich des Esperantoparks Wiener Neustadt mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 eine Verordnung erlassen, die voraussichtlich mit Ablauf des 31. März 2019 wieder außer Kraft tritt.
Gemäß § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 556/1991 idgF, werden der in Wiener Neustadt gelegene Esperantopark bis zur Hartiggasse sowie der wie folgt beschriebene Bereich ab 1. Oktober 2018 zur Schutzzone erklärt:
1. Pöckgasse ab Kreuzung mit der Purgleitnergasse bis zur Kreuzung mit der
Pöckgassse – Ferdinand Porsche Ring

2. Ferdinand Porsche Ring Kreuzung Herrengasse , Herrengasse östliche Richtung bis zur
Kreuzung Herrengasse - Karolinengasse

3. Karolinengasse weiter bis zur Kreuzung Herzog Leopold Straße ( sowie die Theatergarage
und deren Zugänge).

4. Herzog Leopold Straße Kreuzung Beethovengasse Richtung Süden bis zur
Kreuzung Beethovengasse Dr. Habermayer Gasse.

5. Kreuzung Beethovengasse Dr. Habermayer Gasse in westliche Richtung weiter bis zur
Kreuzung Dr. Habermayer Gasse mit dem Ferdinand Porsche Ring .

6. Ferdinand Porsche Ring bis zur Kreuzung mit der Kollonitschgasse.

7. Kollonitschgasse südwestlich bis zur Kreuzung mit der Purgleitnergasse (Utoya Park).

8. Purgleitnergasse in nordwestliche Richtung über die Kreuzung mit der Friedrich Holzer
Gasse bis zur Kreuzung Purgleitnergasse mit der Pöckgasse.

Voraussetzung für eine Schutzzonenverordnung ist, dass an einem bestimmten Ort überwiegend Minderjährige im besonderen Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind. Diese strafbaren Handlungen müssen nicht unmittelbar gegen den Minderjährigen selbst gerichtet sein, sondern überwiegend Minderjährige betreffen. Die Gefahr kann sich bzw. auch auf dem Schulweg oder auf einem Spielplatz ergeben.

Operative Maßnahmen / Umsetzung
Unter der Leitung des Stadtpolizeikommandos Wiener Neustadt werden zur Aufrechterhaltung der sichtbaren Polizeipräsenz fortlaufend operative Maßnahmen im Bereich der Schutzzonen und Hotspots im Stadtgebiet Wr. Neustadt durchgeführt.

Durch permanente Fußstreifen
? im Innenstadtbereich,
? in den Parkanlagen und
? dem Bahnhofsbereich;

• Verstärkung durch
? uniformierte AGM-Streifen (Beamte der Grenz- und Fremdenpolizei)
? uniformierte Fahrradstreifen,
? Funkwagenpatrouillen

• Weiterführung von bereits mehrmals wöchentlich geführter Schwerpunkteinsätze im
Stadtpark und am Bahnhof

• (zivile und uniformierte Kräfte – KFD (Koordinierter Fremdenpolizeilicher Dienst) -
Schwerpunktaktionen - Bestreifung der relevanten Einsatzgebiete;

• Streifenbeteiligung durch Diensthundeführer der PDHI WN

• 1x wöchentlich Schwerpunktaktion unter Einbeziehung folgender Kräfte:
? uniformierte und zivile Kräfte der Polizeiinspektionen von Wr. Neustadt
Diensthundeführer mit Suchtgiftspürhunden mit der Einbindung der
Einsatzgruppe "PUMA" / EGFA

• Unter der Leitung des LKA NÖ ist die Einbindung von zivilen Kräften des operativen
Kriminaldienstes und der EGS NÖ.

Zur Durchführung der Überwachungsmaßnahmen in den Schutzzonen werden von den drei Polizeiinspektionen Wiener Neustadt Burgplatz, Josefstadt und Flugfeld pro Monat etwa 800 Stunden in den präventiven Fuß-Streifendienst investiert.

Weitere Zahlen und Fakten:
Seit der Einrichtung der beiden Schutzzonen (Bahnhof und Stadtpark) mit 01.05.2017 wurde bis September 2018 in beiden Schutzzonen insgesamt etwa 1.000 Betretungsverbote verhängt.
Schutzzone Bahnhof: 771 Betretungsverbote (aktuell aufrecht dzt. 54) Schutzzone Stadtpark: 218 Betretungsverbote (aktuell aufrecht dzt. 9)
Gegen 153 Personen wurde in beiden Zonen eine Verwaltungsstrafanzeige wegen der Nichtbeachtung eines Betretungsverbotes im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes erstattet.
Im gleichen Zeitraum wurden dort mehr als 4.000 Identitätsfeststellungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt. Copyright BM.I/Polizei

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